- Neuwertversicherung
- Neu|wert|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Art der Sachversicherung, die den vollen Betrag leistet, der für die Neuanschaffung der zerstörten Sache zu Preisen am Schadenstage erforderlich ist; Ggs Zeitwertversicherung
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Neu|wert|ver|si|che|rung, die:Sachversicherung, bei der im Schadensfall der Neuwert ersetzt wird.* * *
Neuwertversicherung,Versicherungsform, bei der im Schadensfall nicht der Zeitwert ersetzt wird, sondern der Wiederbeschaffungswert beziehungsweise Neuwert. In der Regel setzt ein solcher Ersatz jedoch ein bestimmtes Verhältnis von Zeitwert zu Neuwert voraus. Die Neuwertversicherung findet sich v. a. in der Feuer-, der Kraftfahrt- und der Hausratversicherung. Für Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftliche Gebäude existiert nach Sonderbedingungen die gleitende Neuwertversicherung, die Fälle von Unterversicherung aufgrund einer Wertsteigerung der zu versichernden Gebäude vermeiden soll.* * *
Neu|wert|ver|si|che|rung, die: Sachversicherung, bei der im Schadensfall der Neuwert ersetzt wird.
Universal-Lexikon. 2012.